„Mutterschaftsvorsorgerichtlinien“
Frauenärztliche Untersuchung Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt. Ausschluß Chlamydieninfektion Blutuntersuchungen Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann. Ernährungsberatung In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft für bestimmte Mikronährstoffe wie z. B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren ein erhöhter Bedarf besteht. Ernährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade mit diesen für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunahme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwangerschaft -wie Diabetes und Bluthochdruck -begünstigen. Auch über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie aufgeklärt. Ultraschall-Untersuchungen Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening). 1. Screening: 09. – 12. SSW Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden. Somit kann im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden. Hierbei sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.
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Praxis Chr. Werner
Facharzt für Gynäkologie, Psychotherapie.
Kosmetische Medizin
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