Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien vom 01.01.2020 „ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen:
Ab dem vollendeten 20. - 34.Lebensjahr: Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales. Einmal jährich.
Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr ohneAltersobergrenze: alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung ( Ko-testung ) mittels PAP-Abstrich und HPV-Abstrich ( human Papillomaviren ) Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut. Die jährlichen Kontrolluntersuchungen sollen weiterhin wahrgenommen werden zur Tastuntersuchung des Unterleibs und der Brust.
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: Durchführung eines iFOBT Tests auf Blut im Stuhl.
Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: Zusätzlich eine Darmspiegelung alle zehn Jahre, oder alle zwei Jahre einen iFOBT Test.
Zwischen dem 20. - 65. Lebensjahr: Die Krankenkassen laden alle 5 Jahre schriftlich zur Krebsvorsorgeuntersuchung ein.
Ab dem vollendeten 50. bis 69. Lebensjahr: Zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust), ein deutschlandweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
Wir führen bereits ab dem 21. Lebensjahr einmal im Jahr die Tastuntersuchung der Brust durch. Ziel ist neben einer besseren Früherkennung das Anlernen zur Selbstuntersuchung. Gerne stellen wir Ihnen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung. Ebenfalls führen wir weiterhin eine Blutdruckmessung durch. Die erste gynäkologische Untersuchung findet im Normalfall nach dem ersten Geschlechtsverkehr statt. Eine Ausnahme ist der Verdacht auf eine gynäkologische Erkrankung.
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